forum kriminalprävention - 03/2010 Juli / Aug / Sept
TEEN-COURTS
"Jugendliche Richter"
Schülergerichte in Deutschland
Eva Verena Kerwien
Der folgende Beitrag möchte eine fachliche Einschätzung zu der Etablierung von Teen-Courts in Deutschland geben. Nach einem ersten Einblick zu rechtlichen und erziehungswissenschaftlichen Grundlagen (Diversion, Peer- Effekt) soll die Umsetzung der Schülergremien und ihr Verfahrensverlauf dargestellt werden. Anschließend sollen insbesondere sozialpädagogische sowie verfahrensrechtliche Bedenken Beachtung finden.
In mehreren Bundesländern laufen Projekte, die unter den Begriffen Schülergericht oder Kriminalpädagogisches Schülergremium bekannt sind. Teilweise haben sich diese Projekte schon fest etabliert, wie es bei dem ersten Pilotprojekt in Aschaffenburg (Bayern) der Fall zu sein scheint, das bereits auf ein 10-jähriges Bestehen zurückblicken kann.
Weitere Schülergremien bestehen in Bayern (Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg), Hessen (Wiesbaden), Sachsen (Leipzig, Bautzen), Nordrhein-Westfalen (Siegen) und Hamburg sowie in Sachsen-Anhalt (Halberstadt).
Unter Schülergerichten versteht man ein ausgebildetes Gremium von Jugendlichen, die im Rahmen der jugendstrafrechtlichen Diversion ein Gespräch mit dem (geständigen) jugendlichen Straftäter führen und daraufhin eine individuelle Sanktion verhängen.
Das Konzept dieser Schülergerichte kommt aus den USA und fußt auf der Idee, den Einfluss Gleichaltriger im Strafverfahren zu nutzen.
Die Langfassung des Artikels finden Sie in der Zeitschrift.