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Kinderpornografie in Schülerchats
Eine Kampagne der Polizei klärt auf
Viktoria Jerke
Mit aufrüttelnden Videoclips klärt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes junge Menschen darüber auf, dass sie sich durch die Verbreitung von Kinderpornografie (Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern) strafbar machen können. Das Problem: Ein Drittel des polizeilich erfassten Tatverdächtigen bei der Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos sind selbst Kinder oder Jugendliche. Mit der geplanten Gesetzesverschärfung des § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften) zum Verbrechenstatbestand, gewinnt die Aufklä- rung in diesem Themenfeld nochmals immens an Bedeutung. Damit würden auch Minderjährige, die leichtsinnig Missbrauchsdarstellungen in Chatgruppen verbreiten, härter bestraft werden, denn das Gesetz sieht dann eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vor.
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